Der Bau-Turbo

Veröffentlicht am 17.03.2026
Dieses Wissen wurde gestiftet von:
Initiative “Klimapositive Städte und Gemeinden”

Matthias Schäpers sprach mit Hilmar von Lojewski über das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, auch bekannt als Bau-Turbo.

Der Bau-Turbo soll helfen, dass Bauprojekte in Regionen mit Wohnraummangel schneller genehmigt werden. Dabei geht es nicht darum, dass schneller gebaut wird, sondern dass die Planung einfacher und zügiger abläuft.

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Überblick:

Kurz erklärt:
In allen Städten und Gemeinden ist es bis Ende 2030 gestattet, bei der Bauleitplanung die Vorgaben des geltenden B-Planes außen vor zu lassen oder auf das Erstellen eines neuen B-Planes zu verzichten. Planungsprozesse sollen durch den sog. Bau-Turbo vereinfacht und beschleunigt werden. Diese Sonderregelung ist allerdings auf den Wohnbau sowie im Zusammenhang stehende Läden des täglichen Bedarfs und Anlagen, die den Bewohnern für gesundheitliche und kulturelle Zwecke dienen, beschränkt. Auch müssen die Umweltbelange geprüft werden.

Einfach gesagt:
Wenn ein Wohnhaus neu gebaut oder ein bislang anderweitig genutztes Gebäude für Wohnzwecke umgebaut wird, müssen bei der Planung weniger Vorgaben beachtet werden. Das beschleunigt die Planung erheblich und erspart allen Beteiligten eine Menge an Bürokratie, Zeit und Kosten.

Kurz erklärt:
Ein Wohnbauvorhaben kann vereinfacht und beschleunigt für zulässig erklärt werden, auch wenn die Festsetzungen eines bestehenden B-Planes dies nicht zuließen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben weder öffentliche Belange noch nachbarliche Interessen tangiert; zudem dürfen keine Umweltbelange gestört werden.

Einfach gesagt:
Ein Wohnbauvorhaben kann schneller und einfacher für zulässig erklärt werden, selbst wenn der vorhandene B-Plan dies nicht gestattet. Voraussetzung ist, dass das Gebäude zur Umgebung passt und dass die Nachbarn einverstanden sind.

Kurz erklärt:
Wenn für einen bestimmten Bereich, der bereits im Zusammenhang bebaut ist, kein B-Plan vorliegt, galt bislang: Wohnungsbauvorhaben müssen sich in „Eigenart“ der bestehenden Siedlungsstruktur nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Stellung des Gebäudes einfügen. Dieser Paragraph wird nun „aufgebohrt“: Vorhaben können unter Umgehung des „Einfügungsgebots“ zulässig sein. Das gestattet mehr Flexibilität.

Einfach gesagt:
Wenn es keinen B-Plan gibt, darf umgebaut oder neu gebaut werden, ohne dass sich das Wohngebäude exakt in die Umgebung einfügen muss.

Kurz erklärt:
Erteilt die Gemeinde gemäß § 36a BauGB ihre Zustimmung, kann der Bau-Turbo auch im Außenbereich zur Anwendung kommen. Vorausgesetzt ist, dass ein räumlicher Zusammenhang zwischen der zu bebauenden Fläche und der bestehenden Siedlung erkennbar ist. Zudem muss die „ausreichende Erschließung“ gewährleistet sein. Bei Anwendung des § 246e im Außenbereich oder bei Abweichungen von Bebauungsplänen oder anderen Satzungen nach BauGB muss eine überschlägige Prüfung klären, ob das Vorhaben „erhebliche Umweltauswirkungen“ zur Folge hat. Ist das der Fall, ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.

Einfach gesagt:
Mit Zustimmung der Gemeinde können im bebauten Außenbereich Flächen bebaut werden. Voraussetzung ist, dass keine isolierten „Splittersiedlungen“ entstehen und dass weder Umwelt noch Landwirtschaft beeinträchtigt sind.

Kurz erklärt:
Die Gemeinde entscheidet, ob ein Wohnbauvorhaben nach der Sonderregel des sog. Bau-Turbos umgesetzt werden darf. Ihre Entscheidung kann sie durch Qualitätskriterien stützen. Innerhalb von drei Monaten plus einen weiteren Monat, sofern eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, muss die Gemeinde ihre Zustimmung erteilen. Hierfür wird in der Regel ein Rahmenbeschluss des Stadtrates herbeigeführt. Ein Rahmenbeschluss vermeidet, dass der Stadtrat über jeden Einzelfall entscheiden muss. Die Gemeinde kann für das Vorhaben auch einen „Zustimmungsvertrag“ (städtebaulichen Ver-trag) mit dem Vorhabenträger abschließen. Dieser Vertrag regelt, was vom Vorhabenträger je nach Größe in Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens sowie nach dessen Abschluss zu leisten ist, z.B. Erschließungsleistungen, der Bau einer Kita, Ausgleichsleistungen für Natur und Landschaft etc.

Einfach gesagt:
Ohne die Zustimmung der Gemeinde (und möglicherweise auch der Menschen vor Ort) ist ein Bau-vorhaben planungsrechtlich noch nicht zulässig. Das Bauvorhaben kann erst begonnen werden, wenn auch eine Baugenehmigung vorliegt. Diese kann zusammen mit dem Antrag nach dem sog. Bau-Turbo beantragt werden. Es empfiehlt sich, zuerst mit dem Stadtplanungsamt der Gemeinde, in der gebaut werden soll, zu sprechen, ehe ein Antrag auf der Grundlage des sog. Bau-Turbos gestellt wird.

Was ist ein Bebauungsplan?

Bebauungspläne, auch B-Pläne genannt, werden von dem jeweiligen Stadt- oder Gemeinderat beschlossen. Sie legen verbindlich fest, wie die Grundstücke in einem bestimmten Gemeindegebiet genutzt werden dürfen. B-Pläne regeln nicht nur die Art der Nutzung (bspw. Wohnen oder Gewerbe), sondern auch die bauliche Gestaltung (bspw. Höhe der Gebäude oder Freiflächen) und weitere Faktoren wie Verkehr oder Umweltschutz. Ein B-Plan gilt grundsätzlich unbegrenzt; zahlreiche B-Pläne sind bereits Jahrzehnte alt.

Dieses Wissen wurde gestiftet von:

Hilmar von Lojewski
Hilmar von Lojewski ist seit 2012 Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr für den Städtetag Nordrhein-Westfalen und den Deutschen Städtetag. Seit 20224 lehrt er als Honorarprofessor Urban Planning und Urban Governance an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus Senftenberg. Er studierte bis 1988 Raumplanung sowie Stadt- und Regionalplanung in Dortmund und Ankara, war bis 1991 Städtebaureferendar in Frankfurt/Main, arbeitete als freier Planer in Dortmund und bis 1994 für die GTZ als Planungsberater in Kathmandu, Nepal. Bis 2000 wirkte er als Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt Dresden. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin war er für die Abteilungen Städtebau und Projekte und Ministerielle Angelegenheiten des Bauwesens zuständig. Von 2007 bis 2010 arbeitete er für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Programm für Nachhaltige Stadtentwicklung in Syrien.

www.staedtetag.de
Klimapositive Städte und Gemeinden
Klimaschutz wird auf kommunaler Ebene entschieden. Es ist eine Chance, aber auch eine Herausforderung, vor der alle Städte und Gemeinden gemeinsam stehen. Die Initiative „Klimapositive Städte und Gemeinden" setzt genau hier an und unterstützt aktiv. Sie ist eine Initiative für gelebte Nachhaltigkeit, konkreten Klimaschutz und mehr Lebensqualität in Kommunen. Ihr Ziel ist es, einen pragmatischen Wissensaustausch rund um diese Themen zwischen den Kommunen zu initiieren, gemeinsam Lösungen zu entwickeln und voneinander zu lernen.

Kontaktanfragen richten Sie bitte an:
Matthias Schäpers
m.schaepers@dgnb.de